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Channel: Kommentare zu: Auftragsdatenverarbeitung
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Von: Dr. Datenschutz

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Wenn das Unternehmen zusichern würde, dass die Datenverarbeitung ausschließlich in Großbritannien vorgenommen wird, kann ein Vertrag zur ADV abgeschlossen werden. Findet die Datenverarbeitung außerhalb der EU statt, ist § 11 BDSG nicht anwendbar und eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für den Datentransfer (z. B. § 28 oder § 32 BDSG) notwendig. Zusätzlich muss ein angemessenes Datenschutzniveau in Drittstaaten, zu denen die USA zählen, nachgewiesen werden. Dies ist z. B. durch Safe-Harbor-Zertifizierungen möglich. Diese sind seit der NSA-Affäre verstärkt <a href="https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/eu-kommission-safe-harbor-bald-auf-dem-pruefstand/" rel="nofollow">durch die Datenschutzbehörden kritisiert</a> worden, da es sich lediglich um eine Selbstverpflichtung der Unternehmen handelt. Aus diesem Grund sind EU-Standardklauseln zu bevorzugen. Siehe auch: <a href="https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/internationaler-datenschutz/" rel="nofollow">Internationaler Datenschutz</a>

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