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Channel: Kommentare zu: Auftragsdatenverarbeitung
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Von: Dr. Datenschutz

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Da wir die der ADV zugrundeliegenden Verträge nicht kennen, erschwert dies die Beantwortung Ihrer Frage. Grundsätzlich brauchen Sie auch für den neuen Service „Ticketsytem“ einer eigenständigen ADV gem. § 11 BDSG. Die können Sie dann als Anlage zum Hauptvertrag nehmen. Wichtig ist, dass sie für den Vertragsgegenstand „Ticketsystem“ abgeschlossen ist. Sie können auch grundsätzlich in der ADV auf den Vertragsgegenstand des Hauptvertrages (oder der Verträge bzw. Aufträge) verweisen. Alternativ könnten Sie einen ADV-Rahmenvertrag erstellen, wobei die einzelnen Aufträge bzw. Verträge dann als Anlage „Konkretisierung des Auftragsgenstandes“ hinzugefügt werden. In diese Anlage müssen folgende Informationen aufgenommen werden: der Auftragsgegenstand, die Art der Daten sowie die betroffenen Personengruppen.


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