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Channel: Kommentare zu: Auftragsdatenverarbeitung
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Von: Dr. Datenschutz

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Unternehmen sind bei Facebook genauso Nutzer wie eine natürliche Person die ein Facebook-Profil erstellt hat. Facebook stellt den Nutzern lediglich die Plattform zur Verfügung und räumt ihnen keinen Zugriff auf die Datenverarbeitung ein. Auch das VG Schleswig: (Az. 8 A 37/12, 8 A 14/12, 8 A 218/11) hat entschieden, dass ein Facebook Nutzer nicht für die Datenverarbeitung durch den Dienstanbieter Facebook verantwortlich gemacht werden kann. In Ihrer Konstellation hat daher weder das Unternehmen noch die Agentur Zugriff auf personenbezogene Daten der Facebook-Nutzer.


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