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Channel: Kommentare zu: Auftragsdatenverarbeitung
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Von: Dr. Datenschutz

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Dass in bestimmten Fällen eine Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen werden muss, ergibt sich aus § 11 BDSG. Verstoßen Sie gegen diese Pflicht, könnte ein böswilliger Vertragspartner, Kunde oder Wettbewerber dies bei der Aufsichtsbehörde melden.


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