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Channel: Kommentare zu: Auftragsdatenverarbeitung
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Von: Dr. Datenschutz

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Ob ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag zwischen dem Unternehmen und seinen Kunden geschlossen werden muss, beurteilt sich nach der Art der Leistung die zwischen Unternehmen und Kunden geschlossen wurde, d.h. ob der Kunde dem Unternehmen personenbezogene Daten überträgt. In diesem Fall wird das Unternehmen in der Regel selbst nur Auftragnehmer im Auftragsdatenverarbeitungsverhältnis sein. Die Pflicht die Datenflüsse abzusichern obliegt gesetzlich dem Kunden (Auftraggeber). Allerdings sollte man bei kundenfreundlichem Vorgehen auch als Auftragnehmer den Kunden auf dessen Pflichten hinweisen.


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