Hallo, macht es Sinn als Auftragnehmer, auf einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung hinzuwirken, oder liegt dies in der Pflicht des Auftraggebers? Welche Konsequenzen könnten dem Auftragnehmer drohen, wenn ein solcher Vertrag nicht vorliegt und dennoch für den Auftraggeber pers. bez. Daten verarbeitet werden?
↧