In diesem Fall kann sowohl im Verhältnis zum Rechenzentrum als auch im Verhältnis zum Auftraggeber eine Auftragsdatenverarbeitung vorliegen. Ob dies der Fall ist hängt jedoch maßgeblich von der konkreten Ausgestaltung der jeweiligen Vertragsverhältnisse ab. Eine abschließende Beantwortung dieser Frage ist anhand der vorliegenden Informationen leider nicht möglich. Wir können an dieser Stelle nur raten, sich mit dieser Frage und den entsprechenden Unterlagen direkt an einen Rechtsanwalt zu wenden.
↧