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Channel: Kommentare zu: Auftragsdatenverarbeitung
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Von: Dr. Datenschutz

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Bei der Abgrenzung einer Auftragsdatenverarbeitung von einer Datenübermittlung kommt es jeweils auf den Einzelfall an, deshalb wird eine Checkliste schwer zu finden sein. Maßgeblich ist der Vertragsinhalt und insbesondere die Befugnisse des Dienstleisters. Dabei steht dem Dienstleister im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung grundsätzlich kein Ermessen zu, der Dienstleister ist also strikt an die Weisungen des Auftraggebers gebunden. Wie die Abgrenzung im Einzelnen vorzunehmen ist und welche Kriterien dabei maßgeblich sind können Sie in unseren Blogartikeln hierzu nachlesen:

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/auftragsdatenverarbeitung-wie-wird-diese-von-der-funktionsuebertragung-abgegrenzt/
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/fachbeitraege/auftragsdatenverarbeitung/
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/externe-dienstleister-und-datenschutz/


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