Hallo, ein Softwareanbieter wird unsere Mitarbeiter zu einer Software schulen. Dafür sollen Daten (Name, Mailadresse) unserer Mitarbeiter zur Organisation der Schulung an den Anbieter übermittelt werden. Ich wurde nun gefragt, ob ein ADV-Vertrag erforderlich ist. M.E. nicht, da es sich nicht um eine regelmäßig wiederkeherende Verarbeitung pb. Daten handelt. Also ich finde, dass der ADV-Vertrag zu streng ausgelegt wäre. Allerdings feht mir die richtige Begründung. Können Sie mir dazu weiterhelfen?
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