Sofern Sie Daten, die einen Personenbezug zulassen, an einen Dritten übermitteln ist zu untersuchen, ob der Dritte diese im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung oder einer Funktionsübertragung verarbeitet. Wenn Sie die Daten für sich selbst erheben, sind Sie die verantwortliche Stelle, der Dritte, der diese Daten verarbeitet ist dann ggf. Auftragnehmer. Oder sind Sie vielmehr der Auftragnehmer und erheben Daten für den, wie Sie selbst sagen „Auftraggeber“?
Dieses Verhältnis sollte in einem ersten Schritt geklärt werden. Erst danach kann festgestellt werden, hinsichtlich welcher Daten und Übermittlung eine ADV vorliegt bzw. notwendig ist und wer in diesem Verhältnis Auftraggeber und Auftragnehmer ist.