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Channel: Kommentare zu: Auftragsdatenverarbeitung
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Von: Dr. Datenschutz

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In Ihrem Falle dürfte der Abschluss eines ADV-Vertrages erforderlich sein. Es spielt bei der Bewertung keine Rolle, ob es sich um eine regelmäßig wiederkehrende Verarbeitung personenbezogener Daten handelt. Eine Datenverarbeitung im Auftrag wird in der Regel auch bei einmaliger Datenverarbeitung vorliegen, wenn die weiteren Voraussetzungen gegeben sind.


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