Habe von Praxis Röntgenbilder abholen lassen. Leider haben wir einen Auftragsdatenverarbeitung Vertrag nicht vereinbart. Nun kommt raus,dass die beauftragte Recycling Firma hat kein Auftragsdatenverarbeitung § 11 BDSG
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Vertrag . Habe schon Brief zur Stellungsname erhalten. Eine Frage : werde ich wegen 109 kg. ausgetüttete Röntgenbilder, das heißt die Röntgenbilder ohne Namen und Adressen bestraft?
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Von: Urovision
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