Grundsätzlich sollten Sie den ADV-Vertrag zeitgleich mit dem Hauptvertrag abschließen. Wurde bereits ein Hauptvertrag geschlossen, ist es möglich, die ADV zu einem späteren Zeitpunkt in einem Ergänzungsvertrag zu regeln. Eine nachträglich abgeschlossene Vereinbarung zur ADV ist besser als keine Vereinbarung.
Aus Gründen der Compliance sollten Sie als Kunde auf Abschluss einer Vereinbarung zur ADV bestehen, falls eine solche erforderlich ist. Inwieweit Sie dabei auf die Forderungen Ihres Vertragspartners eingehen müssen, ist eine Frage Ihrer Verhandlungsposition.