Hallo,
man fidnet überall nur die Aussage das ein ADV-Vertrag bei Vertragsabschluss mit erstellt werden muss. Was ist wenn der Vertragsabschluss schon mehr als 6 Monate besteht und schon mehrere Aufträge für den Kunde bearbeitet wurden? Darf der Kunde einen ADV-Vertrag dann noch nachträglich verlangen bzw. vorlegen und auf die Unterzeichnung verweisen, da er sonst den Vertrag als nicht rechtens Ansieht? Und wenn ja, muss man auf alle Punkte die der Auftraggeber fordert eingehen (Bußgelder, Umbau der Infrastruktur, usw.)?
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Von: Wirrwarr
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