Quantcast
Channel: Kommentare zu: Auftragsdatenverarbeitung
Viewing all articles
Browse latest Browse all 82

Von: Dr. Datenschutz

$
0
0

Zunächst sollten Sie genau prüfen, ob die von Ihnen an den Paketdienstleister übermittelten Daten überhaupt von datenschutzrechtlichen Vorschriften geschützt werden. Bei reinen Firmendaten ist dies nämlich nicht der Fall.

Sofern Ihre Daten auf dem Server des Paketdienstleisters gespeichert und zum Abruf bereitgehalten werden, handelt es sich dabei um eine Auftragsdatenverarbeitung. Sind Ihre Daten datenschutzrechtlich geschützt, ist der Abschluss einer ADV erforderlich.


Viewing all articles
Browse latest Browse all 82