Hallo, wie sind denn bei einem Paketdienstleister gespeicherte Firmenadressdaten einzustufen? Für die vereinfachte Abwicklung stellt der Paketdienstleister einen Online-Zugang bereit, dort können Kundenadressen (in unserem Fall von Firmen-Kunden) abgespeichert und bei Bedarf zur Erstellung eines Versandetiketts wieder aufgerufen werden. Handelt es sich hierbei um ADV und ist ein Vertrag notwendig?
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