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Channel: Kommentare zu: Auftragsdatenverarbeitung
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Von: Schneider

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Hallo in die Runde,
muss eine ADV immer unterschrieben werden? Im BDSG §11 steht “Der Auftrag ist schriftlich zu erteilen….”. Ich kann dies ja in Form einer Anlage zum Lieferantenvertrag schriftlich erteilen. Wird der Lieferantenvertrag unterschrieben, werden auch die entsprechenden Anlagen (also auch Anlage XY ADV) als gültig erklärt, und ich muss die ADV selbst nicht unterschreiben lassen.


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