Aus Beweisgründen sollten auch die Anlagen zu einem Hauptvertrag von den Parteien unterschrieben werden. So vermeiden Sie, dass der Vertragspartner später abstreitet, Kenntnis von einer Anlage dieses Inhalts gehabt zu haben.
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Aus Beweisgründen sollten auch die Anlagen zu einem Hauptvertrag von den Parteien unterschrieben werden. So vermeiden Sie, dass der Vertragspartner später abstreitet, Kenntnis von einer Anlage dieses Inhalts gehabt zu haben.