Guten Tag, als Softwarehaus halten wir regelmäßig für Softwareentwicklung und -wartung Kopien von Kundendatenbanken vor oder arbeiten auf Systemen des Kunden. Auch vergeben wir an externe Mitarbeiter (natürliche Person oder kleine Firmen) Unteraufträge, die im Projektgeschäft unsere Kunden betreuen. Aus diesem Zusammenhang heraus ergibt sich für mich folgende Fragestellung zur ADV:
a) Sind wir ggü. unseren Kunden Auftragnehmer?
b) Sind unsere externen MA Auftragnehmer im Sinne ADV?
Vielen Dank für eine kurze Aussage.
(PS: Den bDSB kann ich nicht fragen, das bin ich selbst ;-)